Steuerprüfung: Vorbereitung und Ihre Rechte
Eine Steuerprüfung muss kein Schreckgespenst sein. Mit guter Vorbereitung und Kenntnis Ihrer Rechte können Sie sie stressfrei bewältigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche - von der Prüfungsankündigung bis zur Protokollunterzeichnung.
Was ist eine Steuerprüfung?
Eine Steuerprüfung ist ein Verfahren der Finanzverwaltung, mit dem die Richtigkeit Ihrer steuerlichen Pflichten überprüft wird. Ziel ist festzustellen, ob Sie die Steuern korrekt berechnet und bezahlt haben.
Maximale Prüfungsdauer
1 Jahr
In begründeten Fällen verlängerbar
Frist für Prüfungsbeginn
40 Tage
Ab Zustellung der Prüfungsankündigung
Vor Prüfungsbeginn
Prüfungsankündigung
Das Finanzamt muss die Prüfung vorher ankündigen. In der Ankündigung ist angegeben:
- Prüfungsgegenstand (welche Steuer und für welchen Zeitraum)
- Datum und Uhrzeit des Prüfungsbeginns
- Ort der Prüfungsdurchführung
- Kontaktdaten des Prüfers
Benötigen Sie Aufschub?
Wenn Sie am festgesetzten Tag nicht anwesend sein können, haben Sie 8 Tageab Zustellung der Ankündigung, um dem Finanzamt ein Hindernis mitzuteilen und einen neuen Termin zu vereinbaren.
Vorzubereitende Dokumente
Buchhaltungsunterlagen
- • Bücher und Aufzeichnungen
- • Hauptbuch und Journal
- • Bilanz und GuV
- • Anlagenverzeichnis
Ursprungsbelege
- • Ein- und Ausgangsrechnungen
- • Kontoauszüge
- • Kassenbelege
- • Verträge und Bestellungen
Ihre Rechte während der Prüfung
Recht auf Vertretung
Sie können sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen.
Recht auf Anwesenheit
Sie haben das Recht, bei allen Prüfungshandlungen einschließlich Zeugenvernehmungen anwesend zu sein.
Recht auf Akteneinsicht
Sie können die Akten einsehen und Kopien anfertigen.
Recht auf Stellungnahme
Vor Prüfungsabschluss können Sie zu den festgestellten Tatsachen Stellung nehmen.
Ihre Pflichten
Mitwirkungspflicht
Sie müssen den Prüfern Mitwirkung leisten und Zugang zu Räumlichkeiten und Dokumenten ermöglichen.
Vorlagepflicht
Auf Verlangen müssen Sie alle angeforderten Buchhaltungs- und Steuerunterlagen vorlegen.
Was Sie vermeiden sollten
- • Unwahre oder irreführende Angaben
- • Verschweigen oder Vernichten von Dokumenten
- • Verweigerung der Mitwirkung
- • Behinderung der Prüfungsdurchführung
Nach Prüfungsabschluss
Stellungnahme zum Protokoll
Innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung können Sie eine schriftliche Stellungnahme zu den im Protokoll genannten Feststellungen abgeben.
Einspruch
Gegen den Steuerbescheid können Sie innerhalb von 30 Tagennach Zustellung Einspruch einlegen.
Empfehlung
Beim Einspruch gegen Prüfungsergebnisse empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Ein korrekt formulierter Einspruch kann die Erfolgsaussichten erheblich steigern.
Haben Sie Fragen zur Steuerprüfung?
Erhalten Sie fachliche Hilfe von einem erfahrenen Steuerberater. Wir helfen Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung oder vertreten Sie während der Prüfung.
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