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Steuerprüfungen8. Januar 202510 Min. Lesezeit

Steuerprüfung: Vorbereitung und Ihre Rechte

Eine Steuerprüfung muss kein Schreckgespenst sein. Mit guter Vorbereitung und Kenntnis Ihrer Rechte können Sie sie stressfrei bewältigen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wesentliche - von der Prüfungsankündigung bis zur Protokollunterzeichnung.

Was ist eine Steuerprüfung?

Eine Steuerprüfung ist ein Verfahren der Finanzverwaltung, mit dem die Richtigkeit Ihrer steuerlichen Pflichten überprüft wird. Ziel ist festzustellen, ob Sie die Steuern korrekt berechnet und bezahlt haben.

Maximale Prüfungsdauer

1 Jahr

In begründeten Fällen verlängerbar

Frist für Prüfungsbeginn

40 Tage

Ab Zustellung der Prüfungsankündigung

Vor Prüfungsbeginn

Prüfungsankündigung

Das Finanzamt muss die Prüfung vorher ankündigen. In der Ankündigung ist angegeben:

  • Prüfungsgegenstand (welche Steuer und für welchen Zeitraum)
  • Datum und Uhrzeit des Prüfungsbeginns
  • Ort der Prüfungsdurchführung
  • Kontaktdaten des Prüfers

Benötigen Sie Aufschub?

Wenn Sie am festgesetzten Tag nicht anwesend sein können, haben Sie 8 Tageab Zustellung der Ankündigung, um dem Finanzamt ein Hindernis mitzuteilen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Vorzubereitende Dokumente

Buchhaltungsunterlagen

  • • Bücher und Aufzeichnungen
  • • Hauptbuch und Journal
  • • Bilanz und GuV
  • • Anlagenverzeichnis

Ursprungsbelege

  • • Ein- und Ausgangsrechnungen
  • • Kontoauszüge
  • • Kassenbelege
  • • Verträge und Bestellungen

Ihre Rechte während der Prüfung

Recht auf Vertretung

Sie können sich durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen.

Recht auf Anwesenheit

Sie haben das Recht, bei allen Prüfungshandlungen einschließlich Zeugenvernehmungen anwesend zu sein.

Recht auf Akteneinsicht

Sie können die Akten einsehen und Kopien anfertigen.

Recht auf Stellungnahme

Vor Prüfungsabschluss können Sie zu den festgestellten Tatsachen Stellung nehmen.

Ihre Pflichten

Mitwirkungspflicht

Sie müssen den Prüfern Mitwirkung leisten und Zugang zu Räumlichkeiten und Dokumenten ermöglichen.

Vorlagepflicht

Auf Verlangen müssen Sie alle angeforderten Buchhaltungs- und Steuerunterlagen vorlegen.

Was Sie vermeiden sollten

  • • Unwahre oder irreführende Angaben
  • • Verschweigen oder Vernichten von Dokumenten
  • • Verweigerung der Mitwirkung
  • • Behinderung der Prüfungsdurchführung

Nach Prüfungsabschluss

Stellungnahme zum Protokoll

Innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung können Sie eine schriftliche Stellungnahme zu den im Protokoll genannten Feststellungen abgeben.

Einspruch

Gegen den Steuerbescheid können Sie innerhalb von 30 Tagennach Zustellung Einspruch einlegen.

Empfehlung

Beim Einspruch gegen Prüfungsergebnisse empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Ein korrekt formulierter Einspruch kann die Erfolgsaussichten erheblich steigern.

Haben Sie Fragen zur Steuerprüfung?

Erhalten Sie fachliche Hilfe von einem erfahrenen Steuerberater. Wir helfen Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung oder vertreten Sie während der Prüfung.

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