Mindeststeuer (Steuerlizenz) für GmbH 2026: Neue Stufe 11.520 €
Ab 2026 wird das Mindeststeuersystem um eine neue, höchste Stufe von 11.520 € für Unternehmen mit steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) über 5 Millionen € erweitert. Wie funktioniert die Steuerlizenz, wen betrifft sie und wie berechnet man sie richtig?
Ing. Marián Drozd
Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung
Neue Stufe ab 2026!
Für Unternehmen mit steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) über 5.000.000 € wird eine neue, höchste Stufe der Mindeststeuer in Höhe von 11.520 € eingeführt. Die bisherigen Stufen bleiben in Kraft.
Was ist die Mindeststeuer (Steuerlizenz)?
Die Mindeststeuer ist ein Betrag, den eine juristische Person (GmbH, AG) dem Staat zahlen muss, unabhängig davon, ob sie Gewinn oder Verlust erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestgrenze der Einkommensteuer, die nicht unter diese Grenze optimiert werden kann.
Funktionsprinzip
Wenn Ihre berechnete Einkommensteuer niedriger ist als die Mindeststeuer, zahlen Sie die Mindeststeuer. Wenn Ihre berechnete Steuer höher ist, zahlen Sie die tatsächliche Steuer (Mindeststeuer wird nicht angewendet).
Beispiel 1: Firma mit Verlust
Steuerpflichtige Einnahmen (Erträge): 800.000 €
Ergebnis: Verlust -20.000 €
Berechnete Steuer: 0 €
→ Zahlt Mindeststeuer: 3.840 € (Stufe 500.001 € – 5.000.000 €)
Beispiel 2: Gewinnbringende Firma
Steuerpflichtige Einnahmen (Erträge): 800.000 €
Berechnete Steuer (Beispiel): 6.000 €
→ Zahlt tatsächliche Steuer: 6.000 € (höher als Mindeststeuer 3.840 €)
Stufen der Mindeststeuer ab 2026
Die Stufe richtet sich nach den steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) gemäß § 46b Abs. 2 (nicht nur nach „Umsatz“).
| Steuerpflichtige Einnahmen (Erträge) | Mindeststeuer | Monatlich |
|---|---|---|
| bis 50.000 € | 340 € | ~28 € |
| 50.001 € – 250.000 € | 960 € | 80 € |
| 250.001 € – 500.000 € | 1.920 € | 160 € |
| 500.001 € – 5.000.000 € | 3.840 € | 320 € |
| über 5.000.000 € (NEU) | 11.520 € | 960 € |
Beachten Sie die neue Stufe!
Unternehmen mit steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) über 5 Millionen € müssen ab 2026 in der Regel mit einer Mindeststeuer von 11.520 € jährlich rechnen, auch wenn sie einen Verlust erzielen, sofern keine Ausnahme nach § 46b Abs. 7 greift. Das bedeutet monatliche Kosten von 960 € (in der Rechnung).
Wer zahlt Mindeststeuer und wer nicht?
ZAHLT Mindeststeuer:
- • Alle GmbH und AG registriert in der Slowakei
- • Genossenschaften und andere juristische Personen
- • Firmen mit Verlust oder niedriger Steuer
- • Firmen mit 0 € steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) (Mindeststufe 340 €, sofern keine Ausnahme greift)
- • Holdinggesellschaften
ZAHLT KEINE Mindeststeuer:
- • Selbständige (natürliche Personen – Unternehmer)
- • Firmen im ersten Steuerzeitraum nach der Gründung
- • Firmen, die unter eine Ausnahme nach § 46b Abs. 7 fallen (z. B. bestimmte Non-Profit-Organisationen)
- • Firmen, deren tatsächliche Steuer die Mindeststeuer übersteigt
Ausnahme für neue Firmen
Neu gegründete Firmen (im ersten Steuerzeitraum) zahlen keine Mindeststeuer. Diese Ausnahme soll Gründer unterstützen.
Anrechnung der Mindeststeuer in Folgejahren
Wichtige Eigenschaft der Mindeststeuer: Wenn Sie sie in einem Verlustjahr zahlen, können Sie sie in den folgenden Gewinnjahren anrechnen.
Beispiel für Anrechnung:
Beschränkung der Anrechnung
Die Anrechnung ist nur bis zur Höhe der Differenz zwischen tatsächlicher Steuer und Mindeststeuer möglich. Sie können die Steuer nicht unter die Mindeststeuer senken. Die Frist für die Anrechnung beträgt 3 Jahre.
Optimierung der Mindeststeuer
1. Kontrolle der Einnahmen an Stufengrenzen
Wenn Sie knapp über einer Stufengrenze liegen (z. B. steuerpflichtige Einnahmen 510.000 €), überlegen Sie, ob einige Einnahmen ins nächste Jahr verschoben werden können. Beachten Sie die Missbrauchsregeln!
2. Aufteilung der Aktivitäten auf mehrere Firmen
Bei hohen steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) kann es vorteilhaft sein, Aktivitäten auf separate Gesellschaften aufzuteilen. Jede Firma zahlt Mindeststeuer nach eigenen steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen). Konsultieren Sie einen Berater.
3. Aufzeichnung für Anrechnung
Führen Sie Aufzeichnungen über gezahlte Mindeststeuern in Verlustjahren. Vergessen Sie nicht, diese in Gewinnjahren geltend zu machen (3-Jahres-Frist).
4. Liquidation inaktiver Firmen
Wenn Sie eine inaktive Firma mit 0 € steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) haben, kann dennoch Mindeststeuer anfallen. Wenn Sie die Firma nicht nutzen möchten, prüfen Sie eine Auflösung/Schließung.
Zahlung und Fristen
Fälligkeitstermin
Die Mindeststeuer wird zusammen mit der Steuererklärung gezahlt, also bis zum 31. März des Folgejahres (oder bis zum 30. Juni bei verlängerter Frist).
Angabe in der Steuererklärung
Die Mindeststeuer wird in der Körperschaftsteuererklärung (DPPO) im dafür vorgesehenen Feld gemäß dem aktuellen Formular angegeben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Zahle ich Mindeststeuer, wenn ich eine Firma habe, aber nicht unternehme?
Eine Firma mit 0 € steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) hat in der Regel eine Mindeststeuer von 340 €, sofern keine Ausnahme nach § 46b Abs. 7 greift (z. B. erster Steuerzeitraum nach der Gründung).
Wie wird der Umsatz für die Mindeststeuer bestimmt?
Maßgeblich sind die steuerpflichtigen Einnahmen (Erträge) gemäß § 46b Abs. 2. Das ist nicht automatisch identisch mit reinem Umsatz aus Verkäufen.
Was wenn sich mein Umsatz während des Jahres ändert?
Maßgeblich sind die steuerpflichtigen Einnahmen (Erträge) für den Steuerzeitraum. Wenn der Steuerzeitraum kürzer als 12 Monate ist, wird die Mindeststeuer anteilig gekürzt: (Jahresbetrag / 12) × Anzahl der Kalendermonate des Steuerzeitraums.
Kann ich die Mindeststeuer als Aufwand absetzen?
Nicht direkt. Die Mindeststeuer ist kein steuerlich abzugsfähiger Aufwand. Die gezahlte Mindeststeuer wird jedoch in künftigen Gewinnjahren angerechnet.
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