Pauschalausgaben für Selbstständige 2025: Kompletter Leitfaden
Pauschalausgaben sind eine vereinfachte Methode zur Geltendmachung von Betriebsausgaben für Selbstständige und Freiberufler. In diesem Artikel erfahren Sie alles über ihre Höhe, Bedingungen und wann sie sich wirklich lohnen.
Ing. Marián Drozd
Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung
Schlüsselparameter für 2025
Was sind Pauschalausgaben?
Pauschalausgaben (Ausgaben als Prozentsatz der Einnahmen) sind eine vereinfachte Methode zur Geltendmachung von Betriebsausgaben. Anstatt jeden tatsächlichen Aufwand zu verfolgen und nachzuweisen, können Sie einfach 60 % Ihrer Einnahmen als Ausgaben geltend machen.
Wichtig
In den Pauschalausgaben sind alle Ausgaben enthalten außer den gezahlten Beiträgen zur Sozial- und Krankenversicherung. Diese können zusätzlich in nachgewiesener Höhe geltend gemacht werden.
Wer kann Pauschalausgaben nutzen?
Sie können nutzen, wenn:
- • Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben
- • Sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben
- • Sie Einkünfte aus der Nutzung von Werken haben
- • Sie nicht das ganze Jahr MwSt.-pflichtig sind
- • In der Steuererklärung machen Sie keine nachgewiesenen (tatsächlichen) Ausgaben geltend
Sie können nicht nutzen, wenn:
- • Sie das ganze Steuerjahr MwSt.-pflichtig sind
- • Sie tatsächliche Ausgaben geltend machen möchten
Praktisches Berechnungsbeispiel
Beispiel: IT-Berater mit Einnahmen von 30.000 €
Eingabedaten:
- Bruttoeinnahmen: 30.000 €
- Gezahlte Beiträge: 3.500 €
- Steuerfreibetrag: 5.753,79 €
Berechnung:
- Pauschalausgaben: 30.000 × 60 % = 18.000 €
- Bemessungsgrundlage: 30.000 - 18.000 - 3.500 = 8.500 €
- Nach Freibetrag: 8.500 - 5.753,79 = 2.746,21 €
- Steuer 15 %: 411,93 €
Wann lohnen sich Pauschalausgaben?
Ideal für:
- • IT-Dienstleistungen und Programmierung
- • Beratungsleistungen
- • Übersetzungen und Dolmetschen
- • Grafikdesign
- • Online-Marketing
- • Lehrtätigkeit
Weniger vorteilhaft für:
- • Warenhandel (hohe Warenkosten)
- • Produktion (Material, Maschinen)
- • Gastronomie
- • Transportdienstleistungen
- • Bauwesen
Quellen und Gesetzgebung
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