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Gesetzgebung 202615. Oktober 202510 Min. Lesezeit

Pflicht zur bargeldlosen Zahlung 2026: bargeldlos bei Umsätzen über 1 € (Terminverschiebung)

Das neue slowakische Gesetz zur Erfassung von Einnahmen ist ab 1. Januar 2026 wirksam, aber die Pflicht, dem Käufer eine bargeldlose Zahlung bei Transaktionen über 1 € zu ermöglichen, sollte ab 1. März 2026 gelten und laut Finanzverwaltung auf 1. Mai 2026 verschoben werden.

Aktualisiert am 28. Februar 2026: Laut Information der slowakischen Finanzverwaltung (Februar 2026) verschiebt sich der Termin der Pflicht auf 1. Mai 2026 (ursprünglich 1. März 2026). Prüfen Sie zur Sicherheit die Verkündung der Novelle im Gesetzblatt.

Ing. Marián Drozd

Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung

Pflicht: 1.5.2026 (ursprünglich 1.3.)

Neue Pflicht ab 1.5.2026 (ursprünglich 1.3.2026)

Jeder Verkäufer, für den eine Pflicht zur Erfassung von Einnahmen gilt, wird verpflichtet sein, auch bargeldlose Zahlung zu ermöglichen bei Transaktionen über 1 €. Es genügt ein Zahlungsterminal ODER QR-Code (Pay by Square).

Was genau verlangt das Gesetz?

Das Gesetz über die Erfassung von Einnahmen (Slowakei) führt die Pflicht für Unternehmer ein, Verbrauchern eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Die wichtigsten Punkte:

Limit: über 1 €

Die Pflicht gilt für alle Transaktionen über 1 €. Bei niedrigeren Beträgen können Sie auf Barzahlung bestehen.

Pflicht: 1.5.2026 (ursprünglich 1.3.2026)

Das Gesetz ist ab 1. Januar 2026 wirksam. Die Pflicht sollte ab 1. März 2026 gelten und laut Finanzverwaltung auf 1. Mai 2026 verschoben werden. Sie haben genug Zeit, sich vorzubereiten.

Gute Nachricht: Eine Option reicht

Sie müssen nicht Terminal UND QR-Code haben. Es genügt, wenn Sie mindestens eine dieser bargeldlosen Zahlungsformen ermöglichen. QR-Code (Pay by Square) ist oft die günstigere Alternative.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Option 1: Zahlungsterminal

Klassisches POS-Terminal für Kartenzahlungen. Sie akzeptieren Debit-, Kreditkarten, Apple Pay, Google Pay.

+ Kunden gewohnt+ Schnelle Zahlung- Monatliche Gebühren- Transaktionsgebühren 1-2%

Option 2: QR-Code (Pay by Square)

Der Kunde scannt den QR-Code und zahlt direkt per Überweisung aus der Banking-App. Keine Karten, keine Transaktionsgebühren.

+ Keine Transaktionsgebühren+ Günstige Implementierung- Langsamere Gutschrift- Kunde braucht App

Option 3: Kombination beider

Ideale Lösung – Terminal für diejenigen, die Karte bevorzugen, QR für diejenigen, die Überweisung bevorzugen. Maximale Flexibilität.

+ Zufrieden alle Kunden+ Professioneller Eindruck

Wen betrifft die Pflicht?

VERPFLICHTEND für:

  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Restaurants, Cafés, Bars
  • Friseure, Kosmetik
  • Autowerkstätten, Reparaturbetriebe
  • Taxidienste
  • Alle Betriebe mit Barkontakt

AUSNAHMEN:

  • Online-Shops (akzeptieren bereits bargeldlos)
  • B2B-Transaktionen (Rechnungsstellung)
  • Transaktionen bis 1 €
  • Technischer Ausfall (vorübergehend)
  • Orte ohne Internet (nachweislich)

Was ist Pay by Square?

Pay by Square

Pay by Square ist ein slowakischer Standard für QR-Zahlungen, der von allen slowakischen Banken unterstützt wird. Der Kunde scannt den Code in der Mobile-Banking-App und die Zahlung wird automatisch ausgefüllt (Betrag, Verwendungszweck, IBAN).

Statischer QR

Kunde gibt Betrag ein

Kostenlos

Dynamischer QR

Betrag vorausgefüllt

Niedrige Gebühren

Terminal

Kartenzahlung

1-2% pro Transaktion

Wie bereite ich mich vor?

1. Bewerten Sie Ihre Bedürfnisse

Wie viele Transaktionen haben Sie täglich? Wie hoch ist der durchschnittliche Einkauf? Bei höherem Volumen lohnt sich ein Terminal mehr.

2. Vergleichen Sie Angebote

Terminals werden von mehreren Anbietern angeboten (GP webpay, FHB, Worldline). QR-Zahlungen können Sie auch kostenlos implementieren.

3. Integrieren Sie mit der Kasse

Ideal ist ein mit eKasa verbundenes Terminal für automatische Erfassung. QR-Zahlungen erfassen Sie nach Kontoauszügen.

4. Informieren Sie die Kunden

Platzieren Sie Informationen über akzeptierte Zahlungsmethoden sichtbar im Geschäft (Aufkleber an der Tür, an der Kasse).

Sanktionen bei Verstößen

Für die Nichtermöglichung bargeldloser Zahlung bei Pflichttransaktionen drohen nach Gesetz Nr. 384/2025 Sanktionen:

  • Erste Feststellung: keine Geldbuße (nur Belehrung)
  • Zweite Feststellung: Geldbuße 500 – 15.000 €
  • Weitere Feststellungen: Geldbuße 3.000 – 40.000 €
  • Finanzverwaltung wird die Einhaltung kontrollieren

Ausnahme: Bei technischem Ausfall oder nicht verfügbarem Internetsignal (dokumentiert) wird keine Sanktion verhängt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich Kartenzahlung ablehnen, wenn ich nur QR habe?

Ja. Das Gesetz verlangt, mindestens eine bargeldlose Methode zu ermöglichen. Wenn Sie einen funktionierenden QR-Code (Pay by Square) haben, erfüllen Sie die Pflicht.

Was ist, wenn der Kunde kein Smartphone hat?

Wenn Sie nur QR anbieten und der Kunde kein Smartphone hat, können Sie bar annehmen. Die Pflicht ist, bargeldlose Zahlung zu ermöglichen, nicht zu erzwingen.

Gilt das auch für Selbständige ohne Mitarbeiter?

Ja, die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die Zahlungen von Verbrauchern annehmen, unabhängig von der Rechtsform (GmbH, Selbständige).

Was wenn ich auf einem Markt ohne Internet bin?

Bei nachweislicher Nichtverfügbarkeit von Internet gilt die Pflicht nicht. Wir empfehlen jedoch mobile Lösungen (mobiles Terminal mit SIM, Offline-QR).

Quellen

Brauchen Sie Beratung bei der Wahl der Zahlungslösung?

Wir helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihren Betrieb zu wählen – Terminal, QR oder Kombination.

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