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Buchhaltung und MwSt.22. Juli 202514 Min. Lesezeit

Promo-Guthaben, Cashback und Lieferantenboni in der Buchhaltung 2025

Google Ads, Meta, AWS, Hosting – fast jeder Unternehmer erhält verschiedene Boni und Guthaben. Wie bucht man diese richtig? Wann handelt es sich um Kostenminderung und wann um steuerpflichtigen Ertrag?

Ing. Marián Drozd

Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung

Aktualisiert: Dezember 2025

Warum ist das wichtig?

Im digitalen Zeitalter nutzt fast jedes Unternehmen Dienste wie Google Ads, Meta Ads, AWS, Canva, Adobe, Hosting oder SaaS-Tools. Diese Plattformen bieten häufig:

  • Promo-Guthaben – „Geben Sie 500 € aus, erhalten Sie 500 € Guthaben"
  • Cashback – Rückerstattung eines Teils der Ausgaben
  • Mengenrabatte – Rabatt bei Überschreitung des Umsatzes
  • Empfehlungsboni – Prämie für Weiterempfehlungen
  • Vendor Credits – Guthaben von Anbietern (AWS, GCP, Azure)

Problem in der Praxis

Plattformen buchen diese Boni oft ohne klassische Rechnung, nur als Verrechnung im Dashboard. Unternehmer haben dann in der Buchhaltung entweder „nur" die Rechnung oder nur den Kartenbeleg – und es entsteht Chaos.

Typologie der Boni – Schlüssel zur korrekten Buchung

Art des BonusBeschreibungBuchhalterische Lösung
Rabatt auf RechnungRabatt direkt auf der ausgestellten RechnungKostenminderung
Gutschrift / Credit NoteSeparater Beleg zur Reduzierung der ursprünglichen RechnungKostenminderung
Promo-Guthaben (ohne Gutschrift)Guthaben im Plattform-Dashboard, ohne BelegAbhängig von Bedingungen*
MengenrabattQuartals-/Jahresrabatt bei UmsatzüberschreitungKostenminderung (Gutschrift)
EmpfehlungsbonusPrämie für die Empfehlung eines neuen KundenErtrag (Einnahme)
CashbackRückerstattung eines % der Ausgaben auf Konto/KarteErtrag oder Kostenminderung**

* Bei Promo-Guthaben ohne Gutschrift hängt die Buchung davon ab, ob das Guthaben mit einem bestimmten Kauf zusammenhängt (Kostenminderung) oder unabhängig gewährt wird (Ertrag).
** An bestimmte Käufe gebundener Cashback = Kostenminderung. Cashback als allgemeine Prämie = Ertrag.

Entscheidungsbaum: Kostenminderung oder Ertrag?

1

Ist der Bonus direkt an eine bestimmte Rechnung/einen Kauf gebunden?

Wenn ja → Kostenminderung

Wenn nein → weiter mit Frage 2

2

Haben Sie eine Gutschrift oder Credit Note erhalten?

Wenn ja → Kostenminderung (Korrekturposten)

Wenn nein → weiter mit Frage 3

3

Ist der Bonus von Ihrer Leistung abhängig (z.B. Umsatzerreichung, Empfehlung)?

Wenn ja → Ertrag

Wenn nein → Charakter gemäß Vertragsbedingungen prüfen

Wichtig für die doppelte Buchführung

Kostenminderung: Buchung auf der Haben-Seite des Aufwandskontos
Ertrag: Buchung auf der Haben-Seite des Ertragskontos (sonstige betriebliche Erträge)

MwSt. bei Boni und Guthaben

Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Google, Meta, AWS sind ausländische Unternehmen) ist die MwSt. spezifisch:

Rabatt/Gutschrift ändert MwSt.-Bemessungsgrundlage

Wenn Sie eine Gutschrift zur Rechnung für Dienstleistungen erhalten, korrigieren Sie die Bemessungsgrundlage in der MwSt.-Erklärung (wenn Sie MwSt.-pflichtig sind und Reverse Charge angewandt haben).

Promo-Guthaben ohne Gutschrift

Wenn das Guthaben formal keine Gutschrift ist und nicht mit einer bestimmten Rechnung zusammenhängt, beeinflusst es nicht die MwSt.-Bemessungsgrundlage früherer Rechnungen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Google Ads Promo-Guthaben „500 € für 500 €"

Situation: Das Unternehmen gibt 500 € für Werbung aus und erhält 500 € Guthaben für weitere Werbung.

Buchung:

1. Rechnung für Werbung 500 € (ohne MwSt., Reverse Charge)

2. Nutzung des Guthabens (weitere Werbung ohne Zahlung):

Wenn Google eine Rechnung über 0 € ausstellt → kein Aufwand gebucht

Wenn Guthaben die Rechnung teilweise deckt → Aufwand nur für tatsächlich gezahlten Teil

Fazit: Guthaben = Reduzierung zukünftiger Kosten, kein Ertrag.

Beispiel 2: AWS/Cloud Vendor Credits für Startups

Situation: Startup erhält von AWS Guthaben über 10.000 USD für 12 Monate.

Lösung:

  • Solange Sie Guthaben nutzen, stellt AWS keine Rechnung aus (oder Rechnung über 0 €)
  • Sie buchen weder Aufwand noch Ertrag – Sie haben die Leistung „kostenlos" erhalten
  • Erst nach Verbrauch des Guthabens buchen Sie reale Kosten

Achtung: Wenn Guthaben verfällt, buchen Sie nichts (es war keine Forderung).

Beispiel 3: Empfehlungsbonus von SaaS-Plattform

Situation: Unternehmen empfiehlt neuen Kunden und erhält 100 € auf das Konto.

Buchung:

Bank / sonstige betriebliche Erträge ... 100 €

Fazit: Dies ist eindeutig steuerpflichtiger Ertrag!

Beispiel 4: Cashback von Bank/Karte

Situation: Firmenkarte erstattet 1% der Einkäufe (50 € pro Monat).

Buchung hängt vom Charakter ab:

  • An bestimmte Transaktionen gebundener Cashback: Kostenminderung
  • Cashback als Bankprämie: betrieblicher Ertrag

In der Praxis wird Cashback meist als Kostenminderung gebucht, da er an konkrete Zahlungen gebunden ist.

Checkliste für die Steuerprüfung

Damit Ihre Buchung bei einer Prüfung standhält, bewahren Sie auf:

Belege von der Plattform

  • Rechnungen (PDF aus Google/Meta Business)
  • Gutschriften / Credit Notes
  • Screenshot der Promo-Aktionsbedingungen
  • E-Mail über Guthabenzuweisung

Eigene Dokumentation

  • Dashboard-Auszüge (Billing History)
  • Kontoauszüge / Kartenauszüge
  • Interne Aufzeichnung über Guthabennutzung
  • Begründung der Buchungsweise

Häufigste Fehler

„Der volle Betrag bleibt in den Kosten, obwohl ich einen Teil nicht bezahlt habe"

Wenn Sie Guthaben oder Cashback erhalten, müssen Sie die Kostenhöhe anpassen. Sonst überhöhen Sie die Kosten und mindern die Steuerbemessungsgrundlage.

„Ich verwechsle Guthaben mit Erstattung"

Erstattung = Geldrückgabe für stornierte Leistung. Guthaben = Rabatt auf zukünftige Leistungen. Buchhalterisch werden sie unterschiedlich behandelt.

„Ich ignoriere Währungseffekte bei Guthaben in Fremdwährung"

Wenn Guthaben in USD/EUR ist und Sie es schrittweise nutzen, entstehen Kursdifferenzen. Diese müssen korrekt gebucht werden.

„Ich buche Empfehlungsboni überhaupt nicht"

Prämien für Empfehlungen sind steuerpflichtige Einnahmen! Sie müssen in die Einkommensteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden.

Zusammenfassung: Wie vorgehen

  1. Art des Bonus identifizieren – Rabatt, Gutschrift, Guthaben, Cashback, Empfehlung?
  2. Bestimmen, ob Kostenminderung oder Ertrag – Entscheidungsbaum oben verwenden
  3. MwSt.-Auswirkungen prüfen – besonders bei ausländischen Lieferanten
  4. Korrekt buchen – im richtigen Zeitraum und auf dem richtigen Konto
  5. Belege aufbewahren – Rechnungen, Screenshots, Aktionsbedingungen

Brauchen Sie Hilfe bei der Buchung?

Wenn Sie eine komplexere Situation mit Boni, Guthaben haben oder Prozesse in der Buchhaltung einrichten müssen, helfe ich Ihnen gerne. Ich biete Beratungen und vollständige Buchhaltungsführung an.

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