Remote Work und Steuern 2025: Slowakischer Freelancer für ausländische Firmen
Arbeiten Sie von zu Hause für eine deutsche, österreichische oder tschechische Firma? Wir erklären, wo Sie Steuern zahlen und wie Sie die Doppelbesteuerung vermeiden.
Ing. Marián Drozd
Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung
Grundprinzip - Steuerlicher Wohnsitz
Bei Remote-Arbeit für ausländische Unternehmen ist es entscheidend, Ihren steuerlichen Wohnsitzzu bestimmen. Dieser entscheidet darüber, wo Sie Ihre weltweiten Einkünfte versteuern müssen.
Wann sind Sie slowakischer Steueransässiger?
Sie sind slowakischer Steueransässiger, wenn Sie in der Slowakei einen ständigen Wohnsitzhaben oder sich hier gewöhnlich aufhalten (mehr als 183 Tage im Jahr). Als slowakischer Ansässiger versteuern Sie Einkünfte aus allen Ländern in der Slowakei.
Vorteile des slowakischen Wohnsitzes
- • Niedrigerer Steuersatz (19%/25%)
- • Pauschale Ausgaben 60% (max 20.000 €)
- • Steuerfreier Grundbetrag
- • Einfachere Verwaltung
Worauf zu achten ist
- • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- • Krankenversicherung
- • MwSt.-Registrierung bei Überschreitung der Grenze
- • Korrekte Bestimmung der Einkommensquelle
Arten von Rechtsverhältnissen und deren Besteuerung
1. Freelancer (Gewerbetreibender) - Fakturierung von Dienstleistungen
Das häufigste Modell für Remote-Arbeit. Sie arbeiten als Selbstständiger und fakturieren Dienstleistungen an das ausländische Unternehmen.
- • Einkommensteuer: Zahlen Sie in der Slowakei (19%/25%)
- • MwSt.: Dienstleistungen für EU-Firmen sind befreit (Reverse Charge)
- • Abgaben: Sozial- und Krankenversicherung in der Slowakei
2. Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens (Remote)
Sie haben einen Arbeitsvertrag mit einem ausländischen Arbeitgeber, arbeiten aber von der Slowakei aus.
- • Einkommensteuer: Abhängig vom Doppelbesteuerungsabkommen
- • Abgaben: Üblicherweise im Land des Arbeitgebers (EU-Koordination)
- • Formular A1: Erforderlich zur Bestimmung der Sozialversicherung
3. Contractor über Plattform (Deel, Remote.com)
Sie arbeiten als Auftragnehmer über eine Vermittlungsplattform.
- • Einkommensteuer: Zahlen Sie in der Slowakei als Selbstständiger
- • Dokumentation: Contractor Agreement, Rechnungen
- • Achtung: Einige Plattformen behalten Steuer in den USA ein (W-8BEN)
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Slowakei hat mit den meisten Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen bestimmen, welches Land das Recht hat, bestimmte Einkommensarten zu besteuern.
| Land | Einkünfte aus unselbst. Arbeit | Einkünfte aus Gewerbe |
|---|---|---|
| Deutschland | Wo die Arbeit ausgeführt wird | Wohnsitzstaat (SK) |
| Österreich | Wo die Arbeit ausgeführt wird | Wohnsitzstaat (SK) |
| Tschechien | Wo die Arbeit ausgeführt wird | Wohnsitzstaat (SK) |
| USA | Wo die Arbeit ausgeführt wird | Wohnsitzstaat (SK) |
Praktische Schlussfolgerung für Freelancer
Wenn Sie als Freelancer aus der Slowakei für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, versteuern Sie Ihre gewerblichen Einkünfte nur in der Slowakei. Das ausländische Unternehmen zahlt Ihnen den Bruttobetrag ohne Quellensteuer.
Digital Nomad - Arbeit aus verschiedenen Ländern
Vorsicht vor Wohnsitzwechsel!
Wenn Sie sich in einem anderen Land mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten, können Sie dort steuerlich ansässig werden. Das ändert Ihre Steuerpflichten grundlegend. Bei geplanten längeren Auslandsaufenthalten konsultieren Sie einen Steuerberater.
Erhaltung des SK-Wohnsitzes
- • Ständiger Wohnsitz in der Slowakei
- • Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie, Vermögen)
- • Aufenthalt in SK mehr als 183 Tage
- • Slowakisches Bankkonto, Versicherung
Risiko des SK-Wohnsitzverlusts
- • Langzeitaufenthalt in einem Land (>183 Tage)
- • Umzug der Familie ins Ausland
- • Verkauf von Immobilien in SK
- • Abmeldung des ständigen Wohnsitzes
Praktisches Beispiel - Freelancer für deutsches Unternehmen
Situation:
Jan ist Programmierer, lebt in Bratislava und arbeitet remote für ein deutsches IT-Unternehmen. Er hat eine slowakische Gewerbeberechtigung und fakturiert 5.000 € monatlich.
| Position | Betrag/Jahr |
|---|---|
| Einnahmen (60.000 €) | 60.000 € |
| Pauschale Ausgaben 60% (max 20.000 €) | -20.000 € |
| Abgaben SP und ZP (ca. 14%) | -8.400 € |
| Steuerfreier Grundbetrag | -5.646 € |
| Steuerbemessungsgrundlage | 25.954 € |
| Einkommensteuer (19%) | 4.931 € |
Effektive Steuer- und Abgabenlast: ca. 22% des Einkommens (vergleichen Sie mit Deutschland, wo er ca. 42% zahlen würde)
Checkliste für Remote-Arbeiter
- 1.Steuerlichen Wohnsitz bestimmen - wo haben Sie Wohnsitz und Lebensinteressen?
- 2.Rechtsform wählen - Gewerbe oder GmbH?
- 3.Beim Finanzamt registrieren - Steuernummer, ggf. MwSt.-Nummer
- 4.Bei Sozialversicherung anmelden - wenn Grenze überschritten
- 5.Krankenversicherung - Vorauszahlungen leisten
- 6.Rechnungen ausstellen - mit allen Pflichtangaben
- 7.Steuererklärung abgeben - bis 31.3. (oder 30.6. bei Verlängerung)
Quellen und Gesetzgebung
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