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MwSt. und Import5. Juli 202514 Min. Lesezeit

MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr 2025: Vollständiger Leitfaden

Ab dem 1. Juli 2025 können berechtigte Importeure die MwSt.-Selbstveranlagung nutzen. Was bedeutet das für Ihren Cashflow und wie nutzen Sie diesen Mechanismus richtig?

Ing. Marián Drozd

Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung

Aktualisiert: Dezember 2025

Was ist MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr?

Die MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr ermöglicht es MwSt.-Pflichtigen, die Mehrwertsteuer nicht direkt beim Zoll zu zahlen, sondern sie erst in der regulären Steuererklärung anzugeben. Statt sofortiger MwSt.-Zahlung an das Zollamt berechnet und erklärt der Importeur die MwSt. selbst in seiner Steuererklärung.

Hauptvorteil: Cashflow

Bei der Standardeinfuhr zahlen Sie die MwSt. beim Zoll und warten auf den Vorsteuerabzug. Bei der Selbstveranlagung zahlen Sie nichts im Voraus - die MwSt. wird gleichzeitig als Ausgangs- und Eingangssteuer ausgewiesen und gleicht sich gegenseitig aus.

Voraussetzungen für die Selbstveranlagung

Grundvoraussetzungen:

  • Sie sind in der Slowakei als MwSt.-Pflichtiger registriert
  • Sie haben eine Bewilligung des Zollamts für vereinfachte Zollverfahren (gemäß den Vorgaben der Zollverwaltung)
  • Oder Sie haben den AEO-Status
  • Sie haben keine Steuerrückstände

Wann lohnt sich die Selbstveranlagung?

  • • Regelmäßige Warenimporte aus Drittländern
  • • Importe über 10.000 € monatlich
  • • Bedarf an Cashflow-Optimierung
  • • Ausreichendes Volumen, um die administrativen Kosten (Bewilligung/Prozesse) zu rechtfertigen

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1

Erforderliche Bewilligung oder AEO-Status erhalten

Antrag beim zuständigen Zollamt stellen. Der Prozess dauert 60-90 Tage.

2

Zollverfahren mit Selbstveranlagungsoption

Bei der Zollanmeldung folgen Sie den Anweisungen der Zollverwaltung/Finanzverwaltung zur Anwendung von § 48c. Die technische Kennzeichnung in der Zollanmeldung hängt vom konkreten Einfuhrfall und vom Zollverfahren ab.

3

MwSt.-Erklärung

In der MwSt.-Erklärung wird die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich als Steuer (Ausgangsseite) und zugleich als Vorsteuer (Eingangsseite) ausgewiesen, wodurch sich der Cashflow-Effekt ergibt. Die konkreten Zeilen/Positionen im Formular richten sich nach dem aktuellen Formular und der Methodik der Finanzverwaltung.

Buchung der MwSt.-Selbstveranlagung

Praktisches Beispiel

E-Shop importiert Waren aus China im Wert von 10.000 €. Zoll 3% = 300 €.
MwSt.-Bemessungsgrundlage = 10.000 + 300 = 10.300 €
MwSt. 23% = 2.369 €

Ohne Selbstveranlagung: Sie zahlen 2.369 € beim Zoll, warten auf Vorsteuerabzug.
Mit Selbstveranlagung: Sie zahlen nichts, MwSt. in der Erklärung +2.369 / -2.369 = 0 €

Häufige Fehler bei der Selbstveranlagung

Fehler bei der Bemessungsgrundlage

  • • Zölle nicht in MwSt.-Basis einberechnet
  • • Transportkosten vergessen
  • • Falscher Wechselkurs
  • • Fehlende Nebenkosten

Administrative Fehler

  • • Falsche Zuordnung der Zolldokumente
  • • Zollanmeldung fehlt im Kontrollbericht
  • • Verspätete Erklärungsabgabe
  • • Unstimmigkeiten zwischen Erklärung und Bericht

Quellen und Gesetzgebung

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