MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr 2025: Vollständiger Leitfaden
Ab dem 1. Juli 2025 können berechtigte Importeure die MwSt.-Selbstveranlagung nutzen. Was bedeutet das für Ihren Cashflow und wie nutzen Sie diesen Mechanismus richtig?
Ing. Marián Drozd
Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung
Was ist MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr?
Die MwSt.-Selbstveranlagung bei Einfuhr ermöglicht es MwSt.-Pflichtigen, die Mehrwertsteuer nicht direkt beim Zoll zu zahlen, sondern sie erst in der regulären Steuererklärung anzugeben. Statt sofortiger MwSt.-Zahlung an das Zollamt berechnet und erklärt der Importeur die MwSt. selbst in seiner Steuererklärung.
Hauptvorteil: Cashflow
Bei der Standardeinfuhr zahlen Sie die MwSt. beim Zoll und warten auf den Vorsteuerabzug. Bei der Selbstveranlagung zahlen Sie nichts im Voraus - die MwSt. wird gleichzeitig als Ausgangs- und Eingangssteuer ausgewiesen und gleicht sich gegenseitig aus.
Voraussetzungen für die Selbstveranlagung
Grundvoraussetzungen:
- Sie sind in der Slowakei als MwSt.-Pflichtiger registriert
- Sie haben eine Bewilligung für vereinfachte Verfahren (SHS)
- Oder Sie haben den AEO-Status
- Sie haben keine Steuerrückstände
Wann lohnt sich die Selbstveranlagung?
- • Regelmäßige Warenimporte aus Drittländern
- • Importe über 10.000 € monatlich
- • Bedarf an Cashflow-Optimierung
- • Ausreichendes Volumen für SHS-Verwaltungskosten
Schritt-für-Schritt-Anleitung
SHS-Bewilligung oder AEO-Status erhalten
Antrag beim zuständigen Zollamt stellen. Der Prozess dauert 60-90 Tage.
Zollverfahren mit Selbstveranlagungsoption
Bei der Zollanmeldung wählen Sie die aufgeschobene MwSt.-Zahlung (Code 42). Das Zollamt erhebt die Zölle, aber keine MwSt.
MwSt.-Erklärung
In der Erklärung geben Sie die MwSt. in Zeile 23 (Wareneinfuhr) und Zeile 24 (Vorsteuerabzug) an. Ergebnis = 0 € zusätzliche MwSt.-Schuld.
Buchung der MwSt.-Selbstveranlagung
Praktisches Beispiel
E-Shop importiert Waren aus China im Wert von 10.000 €. Zoll 3% = 300 €.
MwSt.-Bemessungsgrundlage = 10.000 + 300 = 10.300 €
MwSt. 23% = 2.369 €
Ohne Selbstveranlagung: Sie zahlen 2.369 € beim Zoll, warten auf Vorsteuerabzug.
Mit Selbstveranlagung: Sie zahlen nichts, MwSt. in der Erklärung +2.369 / -2.369 = 0 €
Häufige Fehler bei der Selbstveranlagung
Fehler bei der Bemessungsgrundlage
- • Zölle nicht in MwSt.-Basis einberechnet
- • Transportkosten vergessen
- • Falscher Wechselkurs
- • Fehlende Nebenkosten
Administrative Fehler
- • Falsche Zuordnung der Zolldokumente
- • Zollanmeldung fehlt im Kontrollbericht
- • Verspätete Erklärungsabgabe
- • Unstimmigkeiten zwischen Erklärung und Bericht
Quellen und Gesetzgebung
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