Ukrainer in der Slowakei: Steuerliche Ansässigkeit, Remote Work und praktische Checkliste (2026)
Sie leben in der Slowakei, haben aber weiterhin Einkommen oder Verbindungen zur Ukraine? Oder arbeiten Sie remote für eine ukrainische oder ausländische Firma und wissen nicht, wo Sie Steuern und Beiträge zahlen? Dieser Artikel ist ein praktischer Leitfaden: Entscheidungsbaum, Szenarien und Checklisten, damit Sie Doppelbesteuerung, unnötige Nachzahlungen und Stress vermeiden.
Ing. Marián Drozd
Steuerberater, 20+ Jahre Erfahrung
Schnellstart: 3 Fragen, die über alles entscheiden
1) Wo sind Sie steuerlich ansässig?
Die Ansässigkeit entscheidet, ob Sie nur Einkünfte aus der Slowakei oder auch Einkünfte aus dem Ausland versteuern.
2) Welche Einkunftsart haben Sie?
Angestellter, SZČO (Gewerbe) oder s.r.o. = komplett unterschiedliche Steuern, Beiträge und Pflichten.
3) Von wo arbeiten Sie tatsächlich?
Der Arbeitsort (Slowakei vs. Ukraine vs. Reisen) kann Regeln und Risiken deutlich verändern.
Wichtig: Verwenden Sie kein „universelles“ Pauschalprinzip
Auch wenn zwei Personen die gleiche Staatsangehörigkeit haben, kann das Ergebnis je nach Wohnsituation, Familie, Vertrag und dem Ort, an dem sie physisch arbeiten, unterschiedlich sein. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie am Ende des Artikels den Fragebogen und erhalten Sie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Entscheidungsbaum: Angestellter vs. SZČO vs. s.r.o.
Dieser Mini-„Decision Tree“ hilft Ihnen, Ihre Situation einzuordnen. Suchen Sie anschließend das passende Szenario weiter unten und gehen Sie die Checkliste durch.
Start
Haben Sie Einkommen aus Arbeit oder Unternehmertätigkeit und wohnen gleichzeitig in der Slowakei (länger als nur ein kurzer Besuch)?
A) Angestellter
Sie haben einen Arbeitsvertrag (inkl. äquivalenter Formen) und erhalten Lohn/Gehalt.
- Slowakischer Arbeitgeber?
- Ukrainischer / ausländischer Arbeitgeber?
- Arbeiten Sie remote vom Gebiet der SR?
B) SZČO (Gewerbe)
Sie stellen Dienstleistungen (IT, Design, Marketing, Übersetzungen, Beratung) als natürliche Person in Rechnung.
- Kunde in der Slowakei vs. im Ausland
- Beiträge und Krankenversicherung
- Pflichten rund um Registrierungen (je nach Situation)
C) s.r.o.
Die Einnahmen laufen über eine Firma (s.r.o.). Sie sind Gesellschafter/Geschäftsführer oder Angestellter der Firma.
- Geschäftsführervergütung vs. Gehalt vs. Fakturierung
- Dividenden und Gewinnausschüttungen (nach Regeln)
- Risiken bei der Unternehmensführung aus dem Ausland
Wenn Sie „irgendwo dazwischen“ sind (Kombination von Einkünften)
Viele Menschen haben eine Kombination: einen Teil des Jahres Anstellung, daneben Fakturierung oder Firma + Dividenden. Dann können sich Regeln überlagern und Fristen unterscheiden sich. Schreiben Sie zuerst alle Einkommensquellen auf (Liste siehe unten).
Tipp: Erst die Ansässigkeit klären, dann über „Sätze“ sprechen
In der Praxis entstehen die meisten Fehler dadurch, dass man zuerst die Steuerhöhe betrachtet, bevor man klärt, wo man steuerlich ansässig ist und wo man tatsächlich Beiträge zahlen muss. Erst „wo“, dann „wie“.
Steuerliche Ansässigkeit: so klären Sie sie, wenn Sie Bindungen zur Slowakei und zur Ukraine haben
Steuerliche Ansässigkeit ist Ihr „Zuhause“ für Steuerzwecke. Ansässige versteuern in der Regel auch ausländische Einkünfte (mit Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung), Nichtansässige typischerweise nur Einkünfte aus Quellen im jeweiligen Land. Wenn Sie Bindungen zur Slowakei und zur Ukraine haben, zählen Fakten: Wohnsitz, Familie, Tage im Land, Arbeit und das „Zentrum der Lebensinteressen“.
Signale, dass Sie in der SR ansässig sein könnten
- • Sie haben in der Slowakei eine stabile Unterkunft (Miete, Eigentum) und wohnen dort tatsächlich
- • Sie verbringen den Großteil des Jahres in der Slowakei (oft wird „mehr als die Hälfte des Jahres“ als Grenze verwendet – aktuelle Regeln prüfen)
- • Familie, Schule der Kinder, Arzt, alltägliche Lebensaktivitäten sind in der Slowakei
- • Sie arbeiten regelmäßig vom Gebiet der Slowakei aus (auch remote)
Signale, dass Sie weiterhin eine starke Bindung zur Ukraine haben
- • Dauerhafte Unterkunft (Haus/Wohnung) und Familie sind in der Ukraine geblieben
- • Der Großteil der Einkünfte ist an die Ukraine gebunden und Sie arbeiten häufig aus UA
- • Banken, Kredite, Geschäftstätigkeit und langfristige Verpflichtungen haben Sie vor allem in UA
- • Sie sind eher vorübergehend in der Slowakei (ohne stabiles „Zentrum des Lebens“)
Abkommen Ukraine–Slowakei (ohne Paragrafen): was Sie praktisch mitnehmen sollten
Die Slowakei und die Ukraine haben ein Doppelbesteuerungsabkommen. In der Praxis bedeutet das:
- Wenn Sie beide Länder als ansässig ansehen würden, gibt es „Tie-Breaker-Kriterien“, die eine Hauptansässigkeit bestimmen. Am häufigsten geht es um ständige Wohnung und das Zentrum der Lebensinteressen.
- Bei manchen Einkünften kann das Quellenland (wo die Arbeit entsteht oder woher das Einkommen stammt) „Vorrang“ haben, das andere Land hat aber Mechanismen, damit Sie nicht zweimal dasselbe zahlen.
- Entscheidend sind Nachweise: Verträge, Tageskalender, Wohnnachweise, Bestätigungen über Besteuerung/Beiträge und konsistente Dokumentation.
Wenn Sie Zweifel haben, empfehlen wir, die Unterlagen gemäß der Checkliste unten vorzubereiten und die Ansässigkeit „auf Basis von Fakten“ zu bewerten, nicht nach Gefühl.
Checkliste für Unterlagen zur Ansässigkeit (speichern Sie das)
- • Übersicht der Tage: wo Sie in den einzelnen Monaten waren (auch kurze Rückreisen)
- • Wohnnachweis in der Slowakei (Mietvertrag, Bestätigungen, Rechnungen)
- • Wo Sie physisch arbeiten (Homeoffice in der SR, Coworking, Reisen)
- • Familie: wo Ehepartner/in und Kinder wohnen, wo sie Schule/Kita besuchen
- • Bankkonten, Kredite, Versicherungen: wo Sie sie tatsächlich nutzen
- • Bestätigungen über Einkommen und Besteuerung (wenn in UA/anderswo Steuer einbehalten wird)
- • Bei Selbstständigkeit: mit wem Sie Verträge haben, wo die Kunden sind, wo die Tätigkeit gesteuert wird
Remote-Work-Szenarien: was sich ändert, wenn Sie von der Slowakei aus arbeiten
Remote Arbeit ist für Menschen aus der Ukraine in der Slowakei sehr häufig: IT, Design, Marketing, Administration, Übersetzungen. Die Schlüsselfrage ist einfach: wo wird die Arbeit physisch ausgeführt und wer ist Ihr „rechtlicher Partner“ (Arbeitgeber/Kunde/Ihre Firma).
Szenario 1: Angestellter einer slowakischen Firma (Sie arbeiten in der SR)
Das einfachste Modell: Lohn, Beiträge und Steuerpflichten laufen in der Regel über den Arbeitgeber im slowakischen Lohnsystem. Sie behalten jedoch Ihre Ansässigkeit und mögliche ausländische Einkünfte im Blick.
- • Prüfen Sie, ob Ihre „steuerlichen“ Angaben korrekt eingestellt sind (Familie, Kinder, Nachweise)
- • Wenn Sie auch Einkünfte aus UA haben (z. B. Vermietung, Selbstständigkeit, Zinsen), kann eine Erklärungsergänzung nötig sein
- • Empfehlung: Machen Sie einmal jährlich eine Zusammenfassung aller Einkünfte aus allen Ländern
Szenario 2: Angestellter einer ukrainischen oder ausländischen Firma, aber Sie arbeiten vom Gebiet der SR aus
Das ist das häufigste „Risikomodell“. Typische Fragen: Wer zahlt Beiträge, wo wird Steuer einbehalten, ob eine Registrierungspflicht in der Slowakei entsteht und wie Sie nachweisen, dass Sie Doppelbesteuerung vermieden haben.
- Wenn Sie in der SR steuerlich ansässig sind, kann es passieren, dass Sie slowakischen Behörden Einkommen erklären müssen, auch wenn im Ausland bereits etwas einbehalten wird. Die Lösung liegt meist in der korrekten Anwendung des UA–SK-Abkommens und in Nachweisen über die Besteuerung.
- Bei Beiträgen hängt es davon ab, ob Koordinierung (EU/EWR/CH) oder länderspezifische Regeln für das Arbeitgeberland gelten. Bei UA und außerhalb der EU ist eine individuelle Beurteilung nötig. Prüfen Sie aktuelle Regeln und Versicherungsoptionen.
- Praxistipp: Legen Sie ein „Jahrespaket an Unterlagen“ an (Lohnabrechnungen, Bestätigungen, Arbeitsvertrag, Übersicht der Tage in der SR).
Szenario 3: Sie fakturieren als SZČO (Gewerbe) an einen Kunden in UA/EU/anderswo
Beim Gewerbe ist entscheidend zu unterscheiden: wo Sie ansässig sind, wo die Einkunftsquelle liegt, welche Leistungen Sie erbringen und ob zusätzliche Registrierungen entstehen (z. B. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen). Es gibt keinen universellen „Grenzwert“ für alle – prüfen Sie je nach Leistungsart und Kunde.
- • Übersicht der Rechnungen und Verträge (wer ist der Kunde, welche Leistung, wo wird sie erbracht)
- • Krankenversicherung und Beiträge – werden nach slowakischen Regeln und Ihrer Situation beurteilt
- • Prüfen Sie, ob SZČO oder s.r.o. für Sie besser ist (insbesondere bei höheren Einkommen und Risiken)
Szenario 4: Sie haben eine s.r.o. (oder überlegen eine) und arbeiten remote
Bei einer s.r.o. geht es häufig darum, wie Sie sich Geld auszahlen (Geschäftsführervergütung, Gehalt, Dividenden) und zugleichwo die Firma tatsächlich geführt wird (besonders wichtig bei Reisen und längerem Aufenthalt außerhalb der SR).
- Klären Sie Ihre Rolle: Sind Sie Geschäftsführer, Gesellschafter, Angestellter oder Dienstleister? Jede Kombination hat andere Beiträge und Administration.
- Bei Unternehmensführung aus dem Ausland kann die Frage des „Orts der Geschäftsleitung“ und damit verbundene Risiken entstehen. Bei häufigen Reisen empfehlen wir, Prozesse und Dokumentation sauber aufzusetzen.
Szenario 5: Neben der Arbeit haben Sie weitere Einkünfte (Dividenden, Vermietung, Plattformen, Investments)
Bei „Nebeneinkünften“ passieren Fehler am häufigsten in zwei Punkten: (1) man erklärt sie gar nicht, oder (2) man hat keine Nachweise, was im Ausland bereits besteuert wurde. Wenn Sie diese Einkunftsarten haben, erstellen Sie eine Liste und ordnen Sie das Quellenland zu.
Die häufigsten „Fallen“ bei Remote Work
- Arbeit vom Gebiet der SR bei einem ausländischen Arbeitgeber kann Pflichten (steuerlich und bei Beiträgen) auch in der Slowakei auslösen. Gehen Sie nicht davon aus, dass „wenn die Firma in UA ist, alles nur in UA bleibt“.
- Statusverwechslung: In der Praxis ist man „Angestellter“, auf dem Papier wird aber fakturiert. Das erhöht das Risiko von Streit, Nachversteuerung und Strafen.
- Fehlende Nachweise über Besteuerung im Ausland (insbesondere wenn Sie den Mechanismus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anwenden möchten).
Sozialabgaben und Krankenversicherung: so behalten Sie im Blick, wo und wofür Sie zahlen
Beiträge sind oft ein größeres „praktisches Problem“ als die Steuer selbst. Es hängt davon ab, ob Sie angestellt, SZČO oder Geschäftsführer sind, und auch vom Land des Arbeitgebers/Kunden. In grenzüberschreitenden Fällen lohnt es sich, das früh zu klären – nicht erst bei der Jahresabrechnung.
Wenn Sie angestellt sind
- Bei einem slowakischen Arbeitgeber ist das in der Regel automatisch in der SR eingerichtet.
- Bei einem ausländischen Arbeitgeber (insbesondere außerhalb der EU) ist die Situation unterschiedlich. Prüfen Sie aktuelle Regeln und Optionen, damit keine „unversicherte“ Zeit oder Doppelzahlungen entstehen.
- Praxistipp: Fragen Sie bereits bei Vertragsunterzeichnung nach Bestätigungen und Versicherungsdokumenten.
Wenn Sie SZČO oder Geschäftsführer sind
- Krankenversicherung ist typischerweise je nach Status und Ort der Tätigkeit verpflichtend. Bei Ansässigkeit in der SR ist das häufig der Fall.
- Sozialversicherung bei SZČO richtet sich nach Regeln und Ihrem Einkommen im Vorzeitraum. Nicht „Pi mal Daumen“ schätzen – aktuelle Bedingungen prüfen.
- Bei einer s.r.o. klären Sie auch, wie Sie sich Vergütung oder Gehalt auszahlen – das beeinflusst Beiträge und Administration.
Achtung vor einer „Versicherungslücke“
Die riskanteste Kombination ist: Sie arbeiten langfristig von der Slowakei aus, aber die Beiträge sind weder in der SR noch im Ausland „klar geregelt“. Warten Sie nicht bis zum Jahresende. Prüfen Sie Status und Dokumente (je nach Land und Vertragsart) im Voraus.
Familie, Kinder und steuerliche Vergünstigungen: was Sie vorbereiten sollten (ohne Versprechen und ohne Beträge)
Viele fragen sich, ob sie Vergünstigungen für Kinder oder Ehepartner/in geltend machen können und wie das funktioniert, wenn die Familie in einem anderen Land lebt. Hier ist ein praktischer Ansatz, der meist hilft:
Checkliste zur Familie
- Unterlagen zu Kindern (Beziehung, gemeinsamer Haushalt, Schule/Kita oder andere Bestätigungen je nach Situation)
- Unterlagen zu den Einkünften des Partners (falls relevant) und dazu, wo die Familie tatsächlich lebt
- Wenn die Kinder in UA sind und Sie in der SR: Bereiten Sie eine klare Beschreibung der Situation plus Dokumente vor, damit der Anspruch nach aktuellen Regeln beurteilt werden kann
- Gehen Sie nicht automatisch von einem Anspruch aus. Bedingungen ändern sich und hängen von der konkreten Einkunftsart und der Ansässigkeit ab – aktuelle Regeln prüfen.
Praxistipp
Selbst wenn Sie den Anspruch über den Arbeitgeber geltend machen, prüfen Sie mindestens einmal pro Jahr, ob alles belegt ist und ob sich Ihre Situation geändert hat (Umzug der Familie, Wechsel der Ansässigkeit, Wechsel der Einkunftsart).
Große Checklisten: was vor Vertragsunterzeichnung, nach Ankunft in der SR und vor der Steuererklärung zu tun ist
Vor Vertragsunterzeichnung (Anstellung oder Vertrag)
- Klären Sie, ob Sie Angestellter oder Auftragnehmer (Fakturierung) sind – akzeptieren Sie keinen „Hybrid“ ohne Erklärung
- Notieren Sie, von wo Sie arbeiten werden (Slowakei, Ukraine, Reisen) und ungefähr wie viele Tage
- Fragen Sie nach: Wer kümmert sich um Steuern, wer um Beiträge, welche Unterlagen bekommen Sie am Jahresende
- Wenn die Firma sagt „Sie müssen nichts machen“, fragen Sie nach Bestätigungen. Ohne Nachweise gibt es bei der Erklärung oft Probleme.
Nach Ankunft in der Slowakei (erste Wochen)
- Besorgen Sie einen Wohnnachweis (Mietvertrag, Bestätigung) – hilft bei Ansässigkeit und Formalitäten
- Beginnen Sie einen einfachen „Tageskalender“ zu führen (wo Sie physisch waren)
- Wenn Sie Einkommen haben: Klären Sie, ob Krankenversicherung und Beiträge je nach Status geregelt sind
- Wenn Sie anfangen selbstständig zu arbeiten/fakturieren: Richten Sie Buchhaltung und Nachweise ab der ersten Rechnung korrekt ein
Vor der Steuererklärung (Jahresende bis Frühjahr)
- Liste aller Einkünfte: Gehalt, Rechnungen, Plattformen, Vermietung, Investments, Dividenden
- Nachweise darüber, was im Ausland besteuert wurde (Bestätigungen, Lohnabrechnungen, Jahresauszüge)
- Tageskalender und Unterlagen zur Ansässigkeit (besonders wenn Sie „an der Grenze“ sind oder umgezogen sind)
- Familie: Unterlagen zu Kindern/Partner (wenn Sie Vergünstigungen geltend machen)
- Prüfen Sie aktuelle Sätze und Bedingungen (sie ändern sich). Verlassen Sie sich nicht auf alte Artikel oder Ratschläge aus dem Internet.
- Bei gemischten Einkünften: Lassen Sie zumindest die Logik der Erklärung und der Ansässigkeit „gegenprüfen“.
Mini-Toolbox: Rechner und schnelle Vergleiche
Für eine schnelle Orientierung nutzen Sie unsere Tools. Vergessen Sie aber nicht: Das Ergebnis hängt von Ihrer Ansässigkeit und dem konkreten Vertrag ab. Prüfen Sie aktuelle Regeln und Sätze.
Praktische Empfehlungen für ein „sauberes“ Jahr ohne Überraschungen
1) Dokumentation: einfach, aber konsequent
- Tageskalender (wo Sie waren)
- Liste der Verträge und Einkünfte (wer zahlt, wofür, in welcher Währung, wann)
- Nachweise über Besteuerung/Beiträge im Ausland (falls vorhanden)
2) Achten Sie auf Statusänderungen im Laufe des Jahres
Umzug, Wechsel der Vertragsart, Gewerbeanmeldung/s.r.o.-Gründung, Geburt eines Kindes, Rückreisen in die Ukraine – all das verändert Pflichten. Gerade „Änderungen mitten im Jahr“ sind häufig der Grund für Nachversteuerung oder Nachzahlungen.
Wenn es bei Ihnen im Jahr eine große Veränderung gab, empfehlen wir eine kurze Beratung noch vor Abgabe der Erklärung. Oft lassen sich Fehler vermeiden, die später mehr Zeit und Geld kosten würden.
3) Bei Auslandseinkünften kein „schnelles“ Filing
Bei der UA–SR-Kombination sind die korrekte Zuordnung der Einkünfte (Quelle, Ansässigkeit) und der saubere Nachweis dessen, was bereits besteuert wurde, entscheidend. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie keine zufälligen Vorlagen. Prüfen Sie lieber das Vorgehen.
FAQ: kurze Antworten auf die häufigsten Fragen
Kann ich in der SR steuerlich ansässig sein, auch wenn ich UA-Bürger bin?
Ja. Die Ansässigkeit für Steuerzwecke wird nach Bindungen und Fakten beurteilt (Wohnsitz, Tage, Familie, Zentrum des Lebens), nicht nur nach Staatsangehörigkeit. Wenn es zu einem „Ansässigkeitskonflikt“ kommt, wird das nach den Regeln im UA–SR-Abkommen gelöst.
Wenn ich remote für eine UA-Firma arbeite, reicht es, in UA Steuern zu zahlen?
Nicht immer. Wenn Sie die Arbeit vom Gebiet der Slowakei aus ausüben und in der SR steuerlich ansässig sind (oder es werden können), kann eine Pflicht entstehen, das Einkommen auch in der Slowakei zu erklären und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Entscheidend sind Nachweise und das richtige Vorgehen.
Wann lohnt sich ein Gewerbe und wann eine s.r.o.?
Das hängt von Tätigkeit, Risiken, Kosten, geplanter Einkommenshöhe und davon ab, wie Sie sich Geld auszahlen möchten. Nutzen Sie für eine schnelle Orientierung den Vergleich und lassen Sie danach ein Modell passend zu Ihrer Situation aufsetzen.
Was, wenn ich Einkünfte aus UA (Vermietung, Selbstständigkeit) habe und gleichzeitig in der SR lebe?
Dann ist es entscheidend, die Ansässigkeit und das Quellenland jeder Einkunftsart korrekt zu bestimmen und anschließend Mechanismen gegen Doppelbesteuerung anzuwenden. Ohne Nachweise über ausländische Besteuerung kann das problematisch sein. Erstellen Sie eine Einkommensliste und sammeln Sie Dokumente.
Möchten Sie eine schnelle und klare Empfehlung für Ihre Situation?
Füllen Sie einen kurzen Fragebogen aus. Basierend auf Ihrer Ansässigkeit, der Einkunftsart und dem Remote-Szenario schlagen wir die nächsten Schritte vor und weisen auf die häufigsten Risiken hin. Ohne unnötige Theorie.
Hinweis: Regeln und Sätze ändern sich. Wenn Sie eine genaue Berechnung brauchen, prüfen Sie immer die aktuellen Sätze und Bedingungen für Ihren konkreten Fall.
Zusammenfassung in einem Satz
Wenn Sie in der Slowakei leben oder arbeiten und Verbindungen zur Ukraine haben, klären Sie zuerst die steuerliche Ansässigkeit, dann die Einkunftsart (Angestellter/SZČO/s.r.o.), und dokumentieren Sie anschließend das Remote-Szenario und die Beiträge – erst danach beschäftigen Sie sich mit konkreten Sätzen und Berechnungen (aktuelle Regeln prüfen).