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Immobilien13 Min. Lesezeit

Grundsteuer Slowakei 2026: Erklärung, Frist (31. Januar) und Checkliste (Kauf/Erbe/Änderung)

Die Immobiliensteuer in der Slowakei ist eine Gemeindesteuer: Verwaltung und Sätze laufen über die Gemeinde (VZN). Der häufigste Fehler ist, nach Kauf/Erbe keine Erklärung abzugeben und auf „Automatik“ zu warten.

Sonderfälle (Erbe, Zwangsversteigerung, Änderungen) können spezielle Regeln haben. Bei Grenzfällen bitte bei der Gemeinde oder mit Berater prüfen.

1) Wann entsteht typischerweise die Pflicht?

  • Kauf (Eigentumsübergang)
  • Erbe/Schenkung
  • Fertigstellung, Anbau, Flächenänderung, Nutzungsänderung

Wenn Steuerpflicht entsteht, wird die Erklärung in vielen Fällen bis 31. Januar des Folgejahres abgegeben (Gesetz über lokale Steuern).

2) Checkliste: Unterlagen

Grundbuchdaten / Identifikation der Immobilie.

Kaufvertrag / Erbschein / Schenkungsvertrag / Bescheide (je nach Fall).

Flächen-/Artangaben (Achtung: häufige Abweichungen).

3) Steuersätze: immer VZN prüfen

Es gibt keinen einheitlichen Satz „für die Slowakei“. Der Satz ist lokal (VZN). Prüfen Sie zusätzlich mögliche Ermäßigungen/Befreiungen im VZN.

4) Häufige Fehler

Keine Erklärung nach Kauf/Erbe („die Gemeinde weiß es schon“).

Falsche Fläche/Art – häufigster Grund für Rückfragen.

Unklarheiten bei Miteigentum (wer erklärt/wer zahlt).

FAQ

Wann muss ich die Erklärung abgeben?

Wenn eine Steuerpflicht entsteht (z. B. Kauf, Erbe, Fertigstellung/Änderung), wird die Erklärung typischerweise bis 31. Januar des Folgejahres abgegeben. Details hängen vom konkreten Fall ab.

Wo finde ich den Steuersatz?

Die Steuer ist eine Gemeindesteuer. Der konkrete Satz steht im VZN (allgemein verbindliche Verordnung) Ihrer Gemeinde/Stadt und kann je nach Ort stark variieren.

Was ist der häufigste Fehler?

Viele warten nach Kauf/Erbe und gehen davon aus, dass „die Gemeinde das automatisch sieht“. In der Praxis braucht es oft eine Erklärung – sonst drohen Nachfragen oder Sanktionen.

Quellen (amtlich)