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Familie / Lohn12 Min. Lesezeit

Kindersteuerbonus 2026 (Slowakei): Voraussetzungen, Elternwechsel, Selbstständig vs Arbeitnehmer

Der Kindersteuerbonus wird oft im laufenden Jahr in der Lohnabrechnung und am Jahresende im Jahresausgleich bzw. in der Steuererklärung relevant. Häufige Fehler sind Doppelanspruch und fehlende Unterlagen.

Beträge und Details ändern sich gesetzlich. Bitte prüfen Sie die aktuellen Werte in den amtlichen Quellen und auf der Finanzverwaltung.

1) Wo wird der Bonus geltend gemacht?

Arbeitnehmer: typischerweise monatlich über den Arbeitgeber oder im Jahresausgleich.

Selbstständige: typischerweise über die Steuererklärung.

2) Elternwechsel (Split) – so vermeiden Sie Doppelanspruch

  1. Zeiträume (Monate) klar festlegen: wer wann den Bonus nutzt.
  2. Dokumente konsistent halten (v. a. bei Arbeitgeberwechsel).
  3. Doppelanspruch vermeiden – das ist der häufigste Fehlerpunkt.

3) Unterlagen (Mini-Checkliste)

Nachweis zum Kind (z. B. Geburtsurkunde) und grundlegende Daten.

Ggf. Schul-/Studienbestätigung (falls relevant).

Beim Wechsel: Vereinbarung/Erklärungen (je nach Arbeitgeber/Umständen).

4) Überschlag im Gehaltsrechner

Für einen schnellen Überblick nutzen Sie den Gehaltsrechner (Ergebnis ist eine Schätzung; Jahresausgleich kann differieren).

FAQ

Wird der Bonus monatlich oder jährlich berücksichtigt?

Häufig monatlich über den Arbeitgeber (Lohnabrechnung) oder jährlich über Jahresausgleich/Steuererklärung. Der konkrete Weg hängt von der Einkommensart ab (Arbeitnehmer vs Selbstständige).

Können beide Eltern gleichzeitig für dasselbe Kind den Bonus nutzen?

Nein, ein Doppelanspruch für denselben Zeitraum ist typischerweise unzulässig. Beim Wechsel (z. B. Halbjahr) müssen Zeiträume klar definiert und dokumentiert sein.

Welche Unterlagen werden am häufigsten verlangt?

Typisch: Nachweis zum Kind (z. B. Geburtsurkunde), ggf. Schul-/Studienbestätigung und Dokumente bei Elternwechsel. Details können je nach Situation variieren.

Wie wirkt sich das auf das Nettogehalt aus?

Überschlägig können Sie es im Gehaltsrechner sehen. Das Jahresergebnis kann sich durch Jahresausgleich/Steuererklärung noch verändern.

Quellen (amtlich)