Zurück zum Blog
Reisekosten14 Min. Lesezeit

Reisekosten & Verpflegungspauschale 2026 (Slowakei): Nachweise, Regeln, typische Fehler

Bei Reisekosten ist selten die Pauschale der Knackpunkt – sondern die Nachweisführung. Wenn Zweck, Zeit, Ort und Belege zusammenpassen, sind Sie in der Praxis „prüfungsstabil“.

Sätze können sich ändern (Maßnahmen). Nutzen Sie für konkrete Beträge stets die aktuelle amtliche Veröffentlichung mit Datum.

1) Was gehört typischerweise zu Reisekosten?

  • Verpflegung (Inland/Ausland – je nach Dauer)
  • Übernachtung (Rechnung/Bestätigung)
  • Transport (Tickets, Rechnungen, Auto/PKW-Regel)
  • Nebenkosten (nur mit Bezug und Nachweis)

2) Evidence-first: Reisekostenakte (Checkliste)

Zweck: Auftrag, E-Mail, Meeting, Agenda, Einladung.

Zeit/Ort: wann und wohin (Konsistenz mit Kalender/Arbeitszeit).

Belege: Übernachtung, Tickets, Parken, Gebühren.

Auto: Fahrtenbuch/Evidenz + Treibstoffbelege (je nach Regime).

FAQ

Wo finde ich die aktuellen Sätze für Verpflegung 2026?

Die Sätze werden regelmäßig durch Maßnahmen des Arbeitsministeriums (MPSVR) angepasst. Vor der Anwendung bitte die aktuelle Maßnahme mit Datum/Wirksamkeit prüfen.

Kann ein Selbstständiger Verpflegung geltend machen?

Nur unter den gesetzlichen Bedingungen und mit korrekter Dokumentation (Zweck, Zeit, Ort, Nachweise). Die Details hängen vom konkreten Fall ab.

Was ist der häufigste Fehler bei Reisekosten?

Fehlender Zweck der Reise, Belege ohne Bezug zur konkreten Reise und nachträglich „korrigierte“ Fahrtenbücher ohne konsistente Spur.

Quellen (amtlich)